§ 1 Verfahren in Markenangelegenheiten
Stand: 10.06.2019
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/1#abs-1 (1) Für die im Markengesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (Markenangelegenheiten) gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Markengesetzes und der DPMA-Verordnung die Bestimmungen dieser Verordnung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/1#abs-2 (2) DIN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind im Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln, erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt.